Kontakt:  

 

Caroline Meer

Tierpflegerin

 

88662 Überlingen

 

Tel:

0 75 51/9 47 43 50

 

Mobil:

01 77/6 80 89 12

 

Mail: info@caromeer.de

                  

 

         

 

Geschäftszeiten:

 

Montag - Freitag   

9:00 - 19:00 Uhr

 

 

 

 

Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen,
wie sie ihre Tiere behandeln.

 

Mahatma Gandhi

 

 

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen HUND

 

1. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier schutzgeimpft ist, sowie frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.Der Impfpass ist auf Nachfrage vorzulegen.

 

2. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht.

(Bitte sichern Sie sich unbedingt ab, ob in Ihrer Versicherung auch 3. Personen wie Gassi-Gänger etc. versichert sind!) Die Police ist auf Anfrage vorzulegen.

 

3. Während der Betreuungszeit durch den Tierbetreuer bleibt der Tierhalter/Besitzer Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)

 

4. Für Schäden, die der Hund während seiner Betreuungszeit beim Tierbetreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung.

 

5. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an (z.B. zerissene Auto-Innenteile, Polstermöbel, Urinieren auf Teppiche etc.) , so haftet hierffür der Eigentümer/ Tierhalter.

 

6. Für Schäden die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Eigentümer/Tierhalter.

 

7. Die Tierbetreuung verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

 

8. Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer. Fehlt eine entsprechende Angabe des Tierarztes oder ist dieser nicht erreichbar, liegt die Wahl des Tierarztes im Ermessen der Betreuerin.

Solche zusätzlichen Termine werden zusätzlich zu den Betreuungskosten, aufgrund von Mehraufwand, extra Berechnet. Siehe Preisliste.

 

9. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht in die Gruppe aufgenommen. Der Tierhalter/Eigentümer muss den Betreuer über eine anstehende/eventuelle Läufigkeit informieren, um Schwierigkeiten mit anderen Hunden zu vermeiden.Für Deckunfälle übernimmt die Tierbetreuung keine Haftung!

 

10. Bei Verhaltensmuster des Tieres, die es unmöglich machen eine individuelle Betreuung durchzuführen, ist der Betreuer berechtigt die Pflege sofort abzubrechen und den gesamten Pensionspreis zu fordern. Sollte der Besitzer nicht erreichbar sein, ist der Betreuer berechtigt das Tier artgerecht unterzubringen. Die dort entstehenden Kosten übernimmt der Tierhalter/Eigentümer.

 

11. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen oder unzugänglich aufbewahrt werden. Es wird vorher mit der Betreuerin abgeklärt, welche Räume nicht zu betreten sind bzw. der/die Hundehalter/in hat diese Räume abzuschließen.

 

12. Je nach Wetterverhältnissen (große Hitze/Gewitter), Alter des Tieres, Gesundheitszustand des Tieres, Tagesform,etc. , ist der Betreuer nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, die Betreuungszeit/Gassi-Zeit zum Wohle des Tieres zu verkürzen.

 

13. Ich plane pro Betreuungseinheit 60 Minuten ein, davon sind ca. 45 Minuten reine Gassi-Zeit.

 

14. Bei Rücktritt vom Vertrag oder bei nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten bis 4 Wochen vor dem Betreuungstermin werden 50 % des Gesamtbetrages fällig. Bei 2 Wochen vor dem Betreuungstermin werden 60 % fällig und 1 Woche vor dem Betreuungstermin werden 75 % fällig, darunter werden 100% fällig.

 

15.Die Betreuerin verpflichtet sich, die Räume, Gebäude und Anlagen mit großer Sorgfalt zu begehen und auf dessen Erhalt sowie die des Inventars zu achten.

 

16.Die Betreuerin verpflichtet sich ebenso keinen anderen Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen zu gewähren. Ausgenommen sind hiervon Personen, die von dem/der Besitzer/in benannt wurden und sich ausweisen können sowie Personen, die im Sinne der Betreuung mit tätig sind.

 

17. Bitte beachten Sie die jeweiligen Betreuungkosten und Zeiten.

Zusätzlich zu den vereinbarten Betreuungskosten kommen noch 0,40 € / Km  für Hin- und Rückweg an Fahrkosten, sowie  je 5 € für das holen / bringen der Schlüssel hinzu.

 

18. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

19. Erfolgt die Rückkehr des/der Halters/in nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so ist die Betreuerin unverzüglich darüber zu informieren. Eine nötige Vertragsverlängerung kann telefonisch nach entsprechender Rückbestätigung von Frau Meer zu den vereinbarten Tagespreisen erfolgen.

 

20. Sie willigen ein, dass die Tierbetreuung Caro Meer Fotos und Videos der betreuenden Tiere, die während der Betreuungszeit aufgenommen wurden, zu Werbezwecken auf öffentlichen Medien wie Facebook und Co. veröffentlicht werden dürfen. Die Rechte an den Medien bleiben bei Caroline Meer.

 

21. Die Kilometer für den Fahrweg werden laut den Angaben für die Route von Google Maps berechnet.

(Als Ausgangsadresse gilt die Meldeadresse von Caro Meer - mobile Tierbetreuung , als Zieladresse die vom Kunden angegebene Adresse auf der Selbstauskunft.)

 

22. Ich erlaube mir bei aussergewöhnlichem Mehraufwand, wie z.B. vermehrtes Reinigen der Unterkunft, mehr Wäsche waschen... z.B. aufgrund von Unsauberkeit des Pflegetieres eine zusätzliche Gebühr zu erheben! Diese richtet sich nach dem Umfang des Aufwandes.

 

Stand 01.01.2020